The admins on lemmynsfw.com have decided to allow “non-IRL loli”, i.e. drawn porn involving children/teenagers. (Post: https://lemmynsfw.com/post/29633).

Irrelevant of the moral issues that this poses, such content is illegal in many countries (e.g the UK). Continuing to federate with lemmynsfw.com will put users at risk of significant legal repercussions.

Please would the admins consider defederating unless lemmynsfw change their policy.

UPDATE: The lemmynsfw admins posted an clarification here: https://lemmynsfw.com/post/29826. My original argument for defederating doesn’t stand any more.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      English
      102 years ago

      Its not child porn its drawings and thats legally a different thing

      Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[5] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[6] Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei. Eine Ausnahme sei, wenn nicht ohne Weiteres erkennbar sei, ob es sich um eine computergenerierte Darstellung oder ein reales Geschehen handelt.[7][8] Die Bundesregierung stellte bei dem Gesetzesentwurf ergänzend klar, dass der Straftatbestand „auf die Fälle beschränkt bleiben“ solle, „in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird“. Demgegenüber sah sie bei „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als „Darsteller“ bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden. Der Abschnitt „wirklichkeitsnah“ wurde später für fiktive Darstellungen aufgrund der rasanten technischen Fortentwicklung und Perfektionierung virtueller Darstellungen hinzugefügt.[9]

      -Wikipedia

      Furthermore “Lolli” is a very stretchable word and is often used for shortstacks in general or flat chested in general.

        • @[email protected]
          link
          fedilink
          English
          62 years ago

          Kann man ja so sehen, aber rechtlich ist es halt so, unser Staat ist eben nicht dafür da irgend jemanden Moral vorzuschreiben, sondern um die menschen vor einander zu schützen, wenn keiner zu schaden kommt, dann ist es im Endeffekt egal. Bei Ki zeug ist die Sache das zum Training dann ja echtes Material genommen wird.

          Ich will das auch nicht sehen, aber ich sehe da auch das positive, wenn jemand sich an “Kunst” auslässt ist es weniger wahrscheinlich das diese person einen echten menschen Belastet. Das man den Leuten trotzdem Therapie nahe legen sollte ist denke ich Common Sense.